Wir fordern von der Bundesregierung ein stärkeres Engagement für die Menschenrechte im Klimaschutz. Sowohl bei Klimaschutzprojekten zur Minderung des CO2-Ausstoßes als auch bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels müssen Menschenrechte besser geschützt werden. Klimapolitik darf nicht zur Verletzung von Menschenrechten führen.
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Klimawandel und Recht auf Nahrung/Recht auf Wasser
Der Klimawandel hat bereits heute spürbare negative Auswirkungen auf die Umsetzbarkeit der Menschenrechte auf Nahrung und Wasser, die sich in Zukunft noch weiter verschärfen werden. Zunehmende Dürren, Stürme und Überschwemmungen beeinträchtigen die Möglichkeit von immer mehr Menschen, sich zu ernähren.
Zusätzlich werden Menschenrechte auch immer wieder durch Klimaschutzmaßnahmen verletzt. Deutsche Unternehmen wie der Energiekonzern RWE betreiben in Deutschland riesige Kohlekraftwerke, welche Unmengen an CO2 produzieren. Die Emissionsrechte für seine Kraftwerke kauft RWE unter anderem bei sogenannten Klimaschutzprojekten, die vor allem die Einsparung von CO2 zum Ziel haben, insbesondere in China. Doch bei den Klimaschutzprojekten kommt es immer wieder zu Menschenrechtsverletzungen als Folge von Landvertreibungen: die Landbevölkerung verliert ihre Häuser, Kleinbauern ihr Ackerland, ganze Ortschaften werden zwangsumgesiedelt.
Der Handel von Emissionsrechten wird über die internationalen Klimaverhandlungen geregelt. Doch da diese internationalen Vereinbarungen die Menschenrechte nur unzureichend schützen, muss nun auf nationaler Ebene nachgebessert werden.
Die Regeln für die deutsche Beteiligung an internationalen Klimaschutzprojekten sind im Projekt-Mechanismen-Gesetz festgeschrieben.
Wir fordern von der Bundesregierung, in diesem Gesetz rechtlich verbindlich festzuschreiben, dass die Menschenrechte bei der Durchführung von Klimaschutzmaßnahmen unbedingt respektiert werden müssen. Die lokale Bevölkerung muss zwingend in die Projektentwicklung eingebunden werden und die Respektierung ihrer Menschenrechte muss verbindlich von externen Gutachtern überprüft werden.
Auch auf internationaler Ebene erwarten wir einen größeren Einsatz der Bundesregierung für die Menschenrechte. Neben der Anpassung der nationalen Gesetze sollte sich die Bundesregierung auch für entsprechende Änderungen der internationalen Regeln für Klimaschutzprojekte einsetzen.
Des Weiteren wurde auf der Konferenz in Cancún beschlossen, einen neuen internationalen Fonds für die Finanzierung von Emissionsreduktions- und Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern einzurichten. Anders als im CDM müssen in diesem Fonds die Menschenrechte von Anfang an beachtet werden.
Daher fordern wir von der Bundesregierung, dass sie sich für die Verankerung strikter Menschenrechtsklauseln für die Maßnahmen einsetzt, die in Zukunft durch den neuen Green Climate Fund finanziert werden sollen.















